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   LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13 AB   

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https://dejure.org/2013,25383
LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13 AB (https://dejure.org/2013,25383)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.06.2013 - L 7 SF 3/13 AB (https://dejure.org/2013,25383)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - L 7 SF 3/13 AB (https://dejure.org/2013,25383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    4. Im Falle der Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs darf auch der abgelehnte Richter mitwirken (BVerfG vom 2. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 f.

    14 Zwar bestimmt § 60 SGG iVm. § 45 Abs. 1 ZPO, dass der wegen Befangenheit abgelehnte Richter an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht mitwirkt, jedoch hat das BVerfG hierzu entschieden, dass im Falle der Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch der abgelehnte Richter mitwirken darf (s. BVerfG vom 2. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771, 3772; s. a. BSG vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 Rdnr. 10).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    Erforderlich ist lediglich eine Kenntlichmachung der Parteien, die so bestimmt ist, dass über ihre Identität kein Zweifel bestehen kann ( BGH, Urt. v. 31.10.2000, BGHZ 145, 358 - juris Rn. 23; s. auch § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und dazu Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, § 313 Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. April 2011 - 1 W 15/11).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich jedoch bei zurückweisenden Entscheidungen eines Richterablehnungsgesuchs nicht nur um der Endentscheidung vorausgehende Entscheidungen im Sinne des § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG, sondern um sogenannte selbständige Zwischenverfahren, weil die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfaltet und durch andere Instanzen nicht mehr nachgeprüft werden kann (s. BVerfG, Beschl. v. 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - BVerfGE 119, 292 = NZA 2008, 1201; s.a. BVerfG Beschl.v. 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NZS 11, 92).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich jedoch bei zurückweisenden Entscheidungen eines Richterablehnungsgesuchs nicht nur um der Endentscheidung vorausgehende Entscheidungen im Sinne des § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG, sondern um sogenannte selbständige Zwischenverfahren, weil die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfaltet und durch andere Instanzen nicht mehr nachgeprüft werden kann (s. BVerfG, Beschl. v. 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - BVerfGE 119, 292 = NZA 2008, 1201; s.a. BVerfG Beschl.v. 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NZS 11, 92).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    Als Mindestanforderung verlangt ein Darlegen im Sinne des § 178a Abs. 2 Satz 6 SGG einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, zunächst in welcher Weise das rechtliche Gehör nicht gewährt worden ist sowie des Weiteren, weshalb ohne den Verstoß eine günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden kann (siehe BGH, Urteil v. 21. November 2007 - IV ZR 321/05 - NJW 2008, 378; siehe auch Berchthold in Henning, SGG, § 178a Rn 126 ff.).
  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    Zulässigkeitsvoraussetzung der Anhörungsrüge ist indes des Weiteren gemäß § 178a Abs. 2 Satz 6 SGG, dass die Rüge das Vorliegen der Voraussetzungen des § 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG - nämlich die Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise durch das Gericht - darlegen muss (s. BSG, Urteil vom 7. April 2005 - B 7a AL 38/05 B = SozR 4 - 1005 § 178a Nr. 2).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    14 Zwar bestimmt § 60 SGG iVm. § 45 Abs. 1 ZPO, dass der wegen Befangenheit abgelehnte Richter an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht mitwirkt, jedoch hat das BVerfG hierzu entschieden, dass im Falle der Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch der abgelehnte Richter mitwirken darf (s. BVerfG vom 2. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771, 3772; s. a. BSG vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 Rdnr. 10).
  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    Diese Darlegung von Gehörsverletzungen im Rahmen der fachgerichtlichen Anhörungsrüge wurde letztlich auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, die dies als Voraussetzung für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ansieht (vgl. BVerfGE v. 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 - NJW 2007, 1354).
  • BFH, 12.01.2011 - I K 1/10

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenbeschluss nach § 138 FGO keine

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    Zur Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gehört, dass ein Prozessverstoß behauptet wird, der überhaupt unter § 579 ZPO eingeordnet werden kann (s. BAG Urt.v. 15.8.1984 - 7 AZR 558/82 - NJW 85, 1485; BFH Urt.v. 12.1.2011 - I K 1/10 - juris).
  • BSG, 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
    Der Antrag des Klägers enthält keinerlei tatsächliche Substanz und ist nicht ansatzweise substantiiert (s. BSG, Beschluss vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B - juris Rdnr. 10).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

  • BGH, 04.02.2002 - II ARZ 1/01

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Gerichts

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82

    Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

  • BGH, 24.02.1965 - IV ZR 81/64

    Schutz einer Namensabkürzung

  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.2007 - L 8 SF 5962/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Befangenheit - kein sachlicher Grund - Verwendung

  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 1 W 15/11

    Richterablehnung: Keine Befangenheit bei Ablehnung einer Rubrumsberichtigung

  • LSG Bayern, 28.07.2017 - L 1 SV 4/17

    Statthaftigkeit eines Wiederaufnahmeantrags

    Bei der Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs durch Beschluss handelt es sich um ein selbständiges Zwischenverfahren, das zwar der Anhörungsrüge zugänglich ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18.06.2013 - L 7 SF 3/13 AB -, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 782/07 - BVerfGE 119, 292 und BVerfG Beschluss vom 06.05.2010 - 1 BvR 96/10 - sowie Leitherer, a.a.O., § 178a Rn. 3e), nicht aber um ein Verfahren, das das streitige Verfahren einem Urteil vergleichbar beendet (a.A., allerdings ohne Begründung Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.03.2015 - L 3 SF 136/13 AB -).
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